RoHS-Konformität
Das Ziel ist einfach - insgesamt sechs Stoffe aus Elektro- und Elektronikgeräten zu entfernen und so zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt beizutragen.
Obwohl RoHS eine Richtlinie der Europäischen Union (EU) ist, müssen Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten außerhalb Europas diese Gesetze auch einhalten, wenn die von ihnen hergestellten Geräte letztendlich in einen EU-Mitgliedstaat importiert werden.
RoHS-Konformitätserklärung
Um unsere Kunden und Lieferanten zu unterstützen, hat sich die DAC Company zur Einhaltung der RoHS verpflichtet. Aufgrund dieser Bemühungen unterstützen wir unsere Hersteller und Kunden bei der Verwaltung der RoHS-Einführung. In diesem Verwaltungsprozess ist Folgendes enthalten.- Lieferantenrichtlinien: Informieren Sie unsere Kunden über die RoHS-Richtlinien unserer Hersteller, während sich diese Richtlinien weiterentwickeln.
- Teilespezifische Informationen: Informieren Sie die Kunden über die Einhaltung bestimmter Teilenummern, sobald diese Informationen bei unseren Lieferanten erhältlich sind.
- Inventarverwaltung: Unterstützung bei der Verwaltung des Übergangs von nicht konformem Inventar zu konformem Inventar (insbesondere Produkt-Pipeline-Management).
- Marktanforderungen: Halten Sie unsere Lieferanten über die Markt- und spezifischen Kundenanforderungen auf dem Laufenden, damit sie schneller reagieren können.
- Schulung: In enger Zusammenarbeit mit unseren Zulieferpartnern wird DAC unseren geschätzten Kunden und Mitarbeitern nach besten Kräften die aktuellsten RoHS-bezogenen Informationen zur Verfügung stellen.
Haftungsausschluss: Bitte beachten Sie, dass die auf dieser Seite enthaltenen Aussagen keine Rechtsberatung darstellen und ohne Gewähr für die Richtigkeit wiedergegeben werden. Dieses Material stellt unsere Interpretation der Umweltvorschriften dar, die in verschiedenen Regionen der Welt verabschiedet wurden oder derzeit geprüft werden. Bevor Sie an diesen Informationen arbeiten, müssen Sie die Richtigkeit unserer Interpretation mit Ihrem eigenen Rechtsbeistand überprüfen.